Mit uns haben Sie eine Sorge weniger.
Dr. Alexander Stevens - Fachanwalt Strafrecht München
„Mit uns haben Sie eine Sorge weniger

Strafverteidiger München
Fachanwalt für Strafrecht

Wir sind bundesweit führend in unserem Bereich

Spitzenleistung im Strafrecht

Bei strafrechtlichen Anliegen sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Setzen Sie auf unsere langjährige Erfahrung, exzellente Qualifikationen und strategische Kompetenz.

Unsere Erfolge sprechen für sich

Unsere Kanzlei hat zahlreiche bemerkenswerte Ergebnisse erzielt – stets mit dem Ziel, das Optimum für unsere Mandanten zu erreichen.

Reputations- und Krisenmanagement

Weit über die Hälfte der Fälle lassen sich im Strafrecht außergerichtlich klären.
Reputationsschäden und Vorverurteilung lassen sich mit der richtigen Strategie und Kommunikation vermeiden.

Entscheidend sind Strategie, Erfahrung und Qualifikation

Unser Ziel ist das bestmögliche Ergebnis und die Belastungen für unsere Mandanten zu minimieren.
Denn Ihre Zukunft ist zu wichtig, um Kompromisse bei Ihrer anwaltlichen Vertretung einzugehen.

Spezialisiert auf Strafrecht

Zusammen mit ausgewiesenen Spezialisten
decken wir alle Bereiche des Strafrechts ab
.

Beratung und Strategie

Die Konsequenzen im Strafrecht wiegen im Einzelfall schwer:
Neben möglichen Freiheitsstrafen drohen langjährige Eintragungen ins Führungszeugnis, der Verlust von behördlichen Konzessionen und Erlaubnissen (Auto, Gewerbe, Waffen, etc.) sowie erhebliche Probleme im Beruf oder bei Auslandsreisen.
Je früher Sie uns konsultieren, desto größer sind die Chancen auf ein günstiges Ergebnis. Denn der Ausgang im Strafrecht ist stets offen.

Komplexe Strafverfahren

Wir haben uns vor allem auf umfangreiche Verfahren, insbesondere vor dem Landgericht spezialisiert. Dabei ist die Verteidigung im Team – also die gleichzeitige Vertretung durch mehr als nur einen einzigen Anwalt –  zum unverzichtbaren Erfolgsfaktor unserer Kanzlei geworden. Der Staat mobilisiert alle Kräfte, um Sie zu verurteilen – wir sorgen für Waffengleichheit und halten mit Kompetenz, taktischem Geschick und Ausdauer dagegen, um Sie optimal zu schützen.

Durchsuchung und Verhaftung
Beschlagnahme / U-Haft / Haftbefehl

Bei Durchsuchung oder Verhaftung besteht sofortiger Handlungsbedarf!
In der Untersuchungshaft ist es Betroffenen nicht möglich, eine gute Verteidigung selbst zu organisieren. Zudem sind etwa 50 % der Haftbefehle rechtswidrig und bieten gute Chancen auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung. Wir setzen uns mit allen juristischen Mitteln für unsere Mandanten ein – bis hin zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts.

Reputations- und Krisenmanagement
(Litigation PR)

Bei Verfahren mit starkem öffentlichen Interesse ist es essenziell, auf eine ausgewogene Berichterstattung Einfluss zu nehmen und einer drohenden Rufschädigung vorzubeugen.
Wir bieten langjährige Erfahrung im Umgang mit den Medien und verfügen über exzellente Kontakte und Kommunikationsfähigkeiten, um die Position unserer Mandanten verständlich zu erläutern.

Kapitalverbrechen

Bei Tötungs- und Sexualdelikten ist neben exzellenten prozessualen Kenntnissen vor allem eine langjährige Expertise in den Bereichen Rechtsmedizin, Psychiatrie und Psychologie erforderlich. Gleichzeitig ist mit Blick auf die hohe Straferwartung eine durchdachte und zugleich entschlossene Verteidigungsstrategie unerlässlich. Wir haben langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Kapitaldelikten und verfügen über exzellente Kontakte zu unabhängigen Sachverständigen und Gerichtsgutachtern.

Aussage gegen Aussage

70 % der Strafurteile beruhen auf bloßen Zeugenaussagen. Gerade in Sexualstrafverfahren steht dabei oft Aussage gegen Aussage, was wiederum profunde Kenntnisse der Aussagepsychologie und der Glaubhaftigkeitsprüfung erfordert, für die unsere Kanzlei aufgrund der Vielzahl der bearbeiteten Fälle und Publikationen bundesweit bekannt ist.

Selbstanzeige und Kronzeugen

Es kann gute Gründe für eine Selbstanzeige geben, z.B. um polizeiliche Eingriffe zu verhindern (Durchsuchung, Verhaftung etc.) oder weil eine Straftat ohnehin bald entdeckt zu werden droht und um so einer Strafe entweder ganz zu entgehen oder diese deutlich abzuschwächen (Kronzeugenregelung / Strafmilderung).

Rechtsmittel gegen bereits ergangene Urteile
Einspruch / Berufung / Revision / Wiederaufnahme

Wenn es darum geht, gegen ein bereits ergangenes Urteil vorzugehen, ist es unverzichtbar, einen auf Rechtsmittel spezialisierten Anwalt an seiner Seite zu haben. Denn um zu harte oder schlicht falsche Urteile zu revidieren, bedarf es im deutschen Strafprozessrecht schon angesichts der strengen Anforderungen spezieller Fachkenntnisse.

Kontaktieren Sie uns jederzeit unverbindlich

Odeonsplatz 2 |80539 München