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Beratung im Strafrecht
Dr. Alexander Stevens
Strafrecht München

Eine frühzeitige Konsultation im Bereich des Strafrechts kann die Chancen auf Erfolg erheblich steigern. In mehr als der Hälfte der strafrechtlichen Angelegenheiten ist eine außergerichtliche Lösung möglich.

Häufig ist lediglich ein Bedarf an Informationen oder Erklärungen gegeben, ohne dass die Notwendigkeit besteht, einen Anwalt zu beauftragen. In einigen Fällen kann auch der Wunsch nach einer fundierten zweiten Meinung oder einer unabhängigen Bewertung der Situation bestehen.

Der Ausgang steht und fällt mit der Wahl des richtigen Strafverteidigers

Würde derselbe Fall vor zehn verschiedenen Gerichten verhandelt, gäbe es zehn verschiedene Urteile.“ Mit anderen Worten: Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Auswahl des richtigen Strafverteidigers.

Alexander Stevens bei Markus Lanz - Stevens & Partner - Strafrecht München

Erstberatung

Bei Einleitung oder der Befürchtung von strafrechtlichen Ermittlungen ist es entscheidend, rechtzeitig fachanwaltliche Unterstützung im Bereich des Strafrechts zu suchen, da dies wegweisend sein kann. Oftmals ist das Interesse der Rechtssuchenden zunächst auf eine vorläufige Beurteilung ihrer juristischen Optionen oder auf Ratschläge zum weiteren Vorgehen gerichtet, ohne sich sofort auf eine kostspielige Mandatierung eines Anwalts festlegen zu müssen.

Es wird empfohlen, vor der Mandatierung eines Anwalts, einen Fachanwalt für das betreffende strafrechtliche Feld auszuwählen und eine erste Beratung zu vereinbaren. Diese Erstberatung bietet die Möglichkeit, den Anwalt persönlich zu treffen, gezielte Fragen zu stellen und sich ein Bild von dessen Fachkenntnissen und Erfahrungen zu machen.

In diesem Rahmen wird auch erörtert, inwiefern eine strafrechtliche Vertretung notwendig ist, oder ob der Betroffene lediglich auf der Suche nach Antworten auf spezifische Rechtsfragen ist oder eine initiale Bewertung der Situation wünscht, insbesondere hinsichtlich der Chancen auf Erfolg oder möglicher Konsequenzen im besten bzw. schlechtesten Szenario.

Zweitmeinung

Bei wichtigen Entscheidungen ist es oft ratsam, eine zweite fachkundige Meinung einzuholen. Dies gilt insbesondere im Strafrecht, wo häufig viel auf dem Spiel steht. Deshalb bieten wir Rechtssuchenden eine unabhängige Bewertung und Beratung im Bereich des Strafrechts, ohne dass sie direkt einen neuen Anwalt engagieren oder ihren bisherigen Anwalt wechseln müssen.

Obwohl es im Strafrecht jederzeit möglich ist, problemlos den Anwalt zu wechseln, sollte ein solcher Schritt sorgfältig bedacht werden. Eine bestärkende zweite Meinung kann jedoch oft den entscheidenden Impuls für die weitere Strategie liefern.

Insbesondere bei Überlegungen zur Verteidigungsstrategie (z.B. Geständnis, Freispruch, Konfliktverteidigung oder Teamverteidigung) oder beim Einlegen von Rechtsmitteln ist eine unparteiische Zweitmeinung sehr wertvoll.

Es gibt auch Situationen, in denen ein lokal erfahrener Anwalt, der mit dem Fall, dem Mandanten und dem Gericht vertraut ist, für spezifische juristische Fragen eines Fachgebiets oder für eine konfrontative Prozessführung die Unterstützung eines externen Experten benötigt, um die Verteidigung optimal zu gestalten.