Selbstanzeige

Selbstanzeige
Dr. Alexander Stevens
Strafrecht München

Selbstanzeige: Ihr Weg zur strafbefreienden Offenbarung

Haben Sie steuerliche Unregelmäßigkeiten begangen und möchten die Konsequenzen minimieren? Eine Selbstanzeige kann der erste Schritt sein, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen. Auf unserer Anwaltskanzlei-Website bieten wir Ihnen umfassende Informationen und kompetente Beratung rund um das Thema Selbstanzeige.

Was ist eine Selbstanzeige?

Eine Selbstanzeige ist eine rechtliche Möglichkeit, um strafrechtliche Sanktionen für Steuerhinterziehung zu vermeiden. Durch die vollständige und freiwillige Offenlegung bisher nicht deklarierter steuerpflichtiger Einnahmen gegenüber den Finanzbehörden können Sie strafrechtliche Immunität erlangen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige

Damit Ihre Selbstanzeige strafbefreiend wirkt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Vollständigkeit und Korrektheit:

Alle unversteuerten Einkünfte müssen vollständig und korrekt angegeben werden.

Rechtzeitigkeit:

Die Selbstanzeige muss vor Entdeckung der Steuerhinterziehung durch die Finanzbehörden erfolgen.

Nachzahlung der Steuern:

Die hinterzogenen Steuern, Zinsen und eventuell anfallende Strafzahlungen müssen fristgerecht beglichen werden.

Schritte zur erfolgreichen Selbstanzeige

Erstberatung:

In einem vertraulichen Erstgespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und klären über die rechtlichen Rahmenbedingungen auf.

Erfassung aller relevanten Daten:

Wir unterstützen Sie bei der vollständigen Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und Informationen.

Erstellung der Selbstanzeige:

Wir als erfahrene Anwälte formulieren die Selbstanzeige rechtskonform und vollständig.

Kommunikation mit den Behörden:

Wir übernehmen die Korrespondenz mit den Finanzbehörden und stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite.

Begleitung bei der Nachzahlung:

Wir beraten Sie bezüglich der finanziellen Abwicklung und stellen sicher, dass alle erforderlichen Zahlungen fristgerecht erfolgen.